Lerntherapie ist keine Nachhilfe
Die integrative Lerntherapie hat sich zur Aufgabe gemacht, Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten (Rechenstörungen, Lese-Rechtschreibstörungen, AD(H)S) dahingehend zu unterstützen, dass sie ihr schulisches und gesellschaftliches Leben mitgestalten können. Dazu gehört mehr als die Übung der fachlichen Kompetenzen.
Anders als bei der Nachhilfe, wird sich nicht primär am schulischen Lernstoff orientiert. Die individuelle (Lern-)Entwicklung steht hier im Vordergrund. Das Kind soll Stärken und Ressourcen erkennen und nutzen, um dadurch mit mehr Selbstvertrauen den eigenen Lernprozess steuern zu können. In einem motivierenden Umfeld soll durch den Erwerb neuer Lernstrategien und -strukturen Sicherheit auch im Umgang mit neuen Lerninhalten gewonnen werden. So erfährt sich das Kind als selbstwirksam und handlungsfähig. Bei einer Lerntherapie ist es unerlässlich, dass Familie und Schule in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Die Kinder werden von den fachlichen Inhalten (Rechnen, Lesen, Schreiben) dort abgeholt, wo der sichere Anschluss verloren gegangen ist. Von dort aus wird die Lerntherapie fachlich systematisch aufgebaut und das Tempo individuell dem Kind angepasst.
Gespräch mit den Lehrkräften
Suchen Sie das Gespräch mit den Lehrkräften Ihres Kindes und tauschen Sie sich über Ihre Eindrücke und Überlegungen aus. Die Lehrkräfte nehmen Ihr Kind in einem anderen Kontext wahr. Gemeinsam kann überlegt werden, ob eine Diagnostik sinnvoll ist. Vielleicht wurden auch schon Diagnosen in der Schule durchgeführt, die über mögliche Lernschwierigkeiten Aufschluss geben können.
Hinweise auf Lernschwierigkeiten
Rechnen:
Lesen:
Schreiben:
Diagnostik
Eine medizinische Diagnostik (zum Beispiel AD(H)S, Rechenstörung, Lese-/Rechtschreibstörung) kann nur von einer ärztlichen Praxis (z. B. Praxis für Kinder - und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)) durchgeführt werden. Sollte zusätzlich zu einer der oben genannten Diagnosen die seelische Gesundheit gefährdet sein bzw. eine Beeinträchtigung der sozialen Integration festgestellt werden, so hat Ihr Kind ggf. Anspruch auf eine durch das Jugendamt finanzierte Lerntherapie als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII).
In lerntherapeutischen Praxen finden häufig pädagogische Diagnostiken bzw. Schulleistungstests statt, die einen Vergleich der Leistungen des Kindes zur Alters- oder Jahrgangsgruppe ermöglichen. So lässt sich erkennen, ob die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse dem Alter bzw. der Jahrgangsstufe entsprechend entwickelt sind.
Finanzierung über das Jugendamt oder Selbstzahler
In dem meisten Fällen werden die Kosten für eine Lerntherapie von den Familien selbst getragen.
In gewissen Fällen können Lerntherapien nach den Vorgaben des SGB VIII, § 35a von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe finanziert werden (s. Diagnostik). Über den genauen Ablauf und die Antragstellung informiert Sie das Jugendamt oder die Schule Ihres Kindes.
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Kooperationen
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